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Energieausweis

 


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Energieausweise sind seit der am 01.10.2007 in Kraft getretenen ENEV 2007
(Energieeinsparverordnung BGBL l v. 26.07.2007, 1519) auch für Bestandsbauten Pflicht.

Die schrittweise Einführung des Energieausweises begann am 1. Juli 2008 für Wohngebäude die bis 1965 errichtet wurden.
Ab 1. Januar 2009 kamen auch die jüngeren Wohngebäude hinzu, ab 1. Juli 2009 auch alle Nichtwohngebäude.

Der Energieausweis ist ein Informationspapier für potentielle Käufer oder Mieter einer Immobilie über die zu erwartenden Energiekosten.
Ein Energieausweis muss bei Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie dem jeweiligen Kauf- oder Mietinteressenten zur Einsicht vorgelegt werden.

Wo kann man einen Energieausweis erstellen lassen?

Hier!





Welche Konsequenzen können die Nichtbeachtung und die vorsätzliche Unterlassung dieser gesetzlichen Vorgabe nach sich ziehen?

Gern informieren wir Sie umfassend über die möglichen Folgen.

http://root.dragon-force.eu/home6/templates/themza_j15_18/images/Energieausweis.png

 

 



by Alexander Winkler